Witwen-/Witwerente

Bei der Witwenrente unterscheidet man zwischen kleiner und großer Witwenrente. 

Anspruch auf eine kleine Witwenrente hat der überlebende Ehepartner eines verstorbenen Arbeitnehmers, 

  • wenn der Arbeitnehmer die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt hat und
  • wenn der hinterbliebene Ehepartner nicht wieder geheiratet hat.

Um eine große Witwenrente zu erhalten, müssen noch folgende Bedingungen erfüllt werden:

Der Hinterbliebene

  • erzieht ein Kind bis zum Alter von 18 Jahren oder
  • ist bereits 45 Jahre alt oder
  • ist erwerbsgemindert oder
  • sorgt im eigenen Haushalt für ein behindertes Kind.

In dem Vierteljahr, in dem der Arbeitnehmer verstorben ist, wird eine Hinterbliebenenrente in Höhe der Altersrente gezahlt. Danach gibt es eine große Witwenrente von 60% bzw von 55%.

Die kleine Witwenrente beträgt 25% der Altersrente.

Die Kürzung der großen Witwenrente beträgt 8,33%.

Dafür wird aber eine Kinderkomponente eingeführt.

Für 36 Monate ist das eine Erhöhung um zwei Entgeltpunkte und da nach für weitere 36 Monate eine Erhöhung um einen Entgeltpunkt.

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