Rentenreform

Die Hinterbliebenenrente wurde zum 1.1.2002 reformiert. Dabei geht es insbesondere um Ehen, die nach diesem Zeipunkt geschlossen wurden oder bei der beide Ehepartner nach dem 01.01.1962 geboren wurden. Man spricht dann auch von "jungen" Witwen und Witwern.

In diesen Fällen wird die kleine Witwenrente nur noch 24 Monate gezahlt. Auch im Falle einerWiederheirat wird nur dieser Zeitraum bei der Abfindung berücksichtigt. Außerdem werden keine Renten gezahlt, wenn die Ehe nur höchstens 1 Jahr bestanden hat. ("Versorgungsehen")

Kontakt

Haben Sie Fragen, dann erreichen Sie uns kostenfrei unter

0800 80 20 40 4

Sollten Sie wir kurzfristig nicht erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer, wann wir Sie wo erreichen können.

Sie können uns natürlich auch einfach ein E-Mail senden an

info@bundesversorgungswerk.de

Wir melden uns so schnell wie möglich. und wenn Sie das unten vorbereitete Formular ausfüllen, geht das sogar noch leichter.

Rückruf